Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Harry Reuter & Co LOGOTEAM Schilder und Schriften KG


§ 1 Allgemeines
Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots ist die Harry Reuter & Co. LOGOTEAM KG, An der Hermine 5, 06792 Sandersdorf (Handelregister HRA 2616 Amtsgericht Stendal).
Sämtliche Lieferungen von LOGOTEAM KG an den Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zwischen LOGOTEAM KG und dem Kunden zugrunde und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn LOGOTEAM KG diese schriftlich anerkannt hat.

§ 2 Verantwortlichkeit für Online-Angebot
(1) Für die im „LOGOTEAM KG-Shop“ angebotenen Artikel und Motive und die Ausgestaltung des Shops insgesamt ist die LOGOTEAM KG verantwortlich. 

§ 3 Vertragsschluss
(1) Die auf der Website enthaltenen "Angebote" sind freibleibend.
(2) Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Die LOGOTEAM KG sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine Bestellbestätigung und prüft das Angebot auf seine rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit, insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen Schutzrechte Dritter. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei der LOGOTEAM KG eingegangen ist.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die LOGOTEAM KG das bestellte Produkt an den Kunden versendet hat.
Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.

(3) Im Zusammenhang mit §3 (2) ist es der LOGOTEAM KG als Anbieter nicht möglich, sämtliche von Kunden gestaltete Druckmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Die LOGOTEAM KG behält es sich vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestellprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn die LOGOTEAM KG die Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere indem LOGOTEAM KG es versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet.
4.) Toleranzen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die branchenüblichen bzw. die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.
5.) Lieferzeit, Frist, höhere Gewalt

(1)Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versandtag der Ware ab Werk Sandersdorf an. Wünscht der Besteller die Vereinbarung einer genauen Lieferfrist, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Einhaltung von zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, dass der Besteller etwa von ihm beizubringende Unterlagen, welche für die Erstellung des Werkes oder die Erbringung der Leistung erforderlich sind rechtzeitig beibringt, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen fristgemäß an uns leistet. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft der von ihr hergestellten Ware dem Besteller mitgeteilt oder die Ware das Werk verlassen hat, bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
(2)Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten von uns. Solche sind insbesondere gegeben bei Maschinen-, Waren-, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Kriegsereignissen, Ein- und Ausfuhrverboten, Bränden, Störungen oder Sperrung von Beförderungswegen, Arbeitskampfmaßnahmen sowie behördlichen Anordnungen. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von uns, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses verlängert sich zudem eine vereinbarte Lieferfrist auf eine angemessene Dauer nach Beendigung der Behinderung, welche wir zugleich eine angemessene Anlaufzeit einräumen. In einem solchen Fall sind wir insbesondere berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
(3)Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrage zurückzutreten, nachdem er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
(4)Ist die Nichteinhaltung eines von uns zugesagten Liefertermins von uns zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; von Schadenersatzansprüchen nicht umfasst sind auf jeden Fall etwaige Folgeschäden.
 
§ 5 Preise
(1) Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen.
(2) Liegt zwischen unseren Angebotsabgaben und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so behalten wir uns wegen möglicher, zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Auftragsbestätigung vor.
(3) Bei Sonderbestellungen oder Anfertigungen ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
(4) Für Musteranfertigungen erfolgt Einzelpreisberechnung.
(5) Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet.
 
§ 6 Bezahlung
(1) Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Vorkasse/Scheck und Nachnahme. LOGOTEAM KG behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen ein Kunde wählen kann, abhängig von Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.
(2) Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Mahngebühr von 5,-- € pro Mahnung.
(3) Die Geltendmachung des Verzugsschadens, insbesondere der Verzugszinsen, bleibt vorbehalten.
(4) Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist.
(5) Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1)Gelieferte Waren bleiben Eigentum von uns, bis deren sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden voll ausgeglichen sind. Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert bzw. verwandt werden. Kommt der Besteller trotz nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung durch uns seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet.
(2)Der Besteller tritt schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen; er bleibt jedoch widerruflich zur Einziehung ermächtigt. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen von uns ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung der Forderung schriftlich vorzunehmen, wir die Einzugsermächtigung zu bescheinigen und die Abtretung der Forderung gegenüber dem Dritten bekannt zu geben.
(3)Wird an den Besteller gelieferte Waren durch Verarbeitung oder Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, so gilt ohne Rücksicht darauf, welche Sache als Hauptsache anzusehen ist, als vereinbart, dass der Besteller uns Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält.
(4)Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
(5)Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Besteller ist unzulässig, solange die Ware nicht bezahlt ist. Bei Pfändungen, Beschlagnahme, sonstigen Maßnahmen Dritter oder bei Untergang der Ware ist der Besteller verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
 
§ 8 Gewährleistung, Mangelhaftung
(1)Der Besteller hat gemäß §377 HGB Rügepflicht, die sich auch auf den Umfang der Lieferung (Menge/Stückzahl) bezieht. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware uns schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen. Insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

(2)Ist die gelieferte Ware oder Leistung von uns mangelhaft oder fehlt der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Besteller eine zugesicherte Eigenschaft, so sind wir berechtigt, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern, jedoch mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Nachbesserung oder Nachlieferung gilt hierfür eine angemessene, branchenübliche Frist als vereinbart.
b) Beschränkt sich die Lieferung von uns auf Waren, welche im wesentlichen Erzeugnisse Dritter (Lieferanten) sind, treten wir seine Gewährleistungsansprüche hiermit an den Besteller ab. In diesem Fall erteilen wir dem Besteller alle erforderlichen Informationen und übergibt alle Unterlagen, um dem Besteller die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches zu ermöglichen.
c) Der Besteller ist nur dann berechtigt, erforderliche Nachbesserungsarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn wir die Mangelbeseitigung endgültig ablehnen.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung fordern. Wählt der Besteller Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß IX Ziffer 8. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3)Wir haften nicht für Mängel, die ihre Ursache in fehlerhaftem Grundmaterial haben, das bei der Ver-/Bearbeitung durch uns als fehlerhaft nicht erkannt werden konnte.
(4)Wir übernehmen im Übrigen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte, natürliche Abnutzung insbesondere auch durch Witterungs- und Natureinflüsse, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Im Übrigen gilt die Gewährleistungspflicht nur für solche Mängel, die bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware auftreten.
(5)Jegliche Haftung von uns erlischt, wenn Nacharbeiten, Bearbeitungen, oder sonstige Änderungen ohne Zustimmung bzw. Freigabe von uns vorgenommen werden.
(6)Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
(7)Hinsichtlich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gilt die gesetzliche Regelung, wobei sich die Gewährleistungsfrist im Falle einer Nachbesserung um den Zeitraum verlängert, den Nachbesserungsarbeiten in Anspruch nehmen.
(8)Andere als die vorstehenden Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller nicht zu. Wir haften insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, wir haben gegenüber dem Besteller Zusicherungen gemacht, welche diesen gerade gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche - gleich welcher Art - gegenüber uns ausgeschlossen; hiervon unberührt bleibt jedoch eine Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens von uns.
 
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung der LOGOTEAM KG richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet die LOGOTEAM KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Darüber hinaus haftet die LOGOTEAM KG bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit und der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der LOGOTEAM KG auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(2) Soweit die Haftung der LOGOTEAM KG in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LOGOTEAM KG.
 
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Widerrufsrecht
. Sind Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Die Erklärung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

Harry Reuter & Co. LOGOTEAM KG
An der Hermine 5
06792 Sandersdorf
Deutschland

oder per Fax an: +49 (0) 3493 82 393 12

oder per E-Mail an: info@meinschild.de

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die LOGOTEAM KG auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Produkte, die mit den Motiven (Texte oder Motive) auf Wunsch des Kunden bedruckt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass er der LOGOTEAM KG bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.
(2)
Widerrufsfolgen
. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Wird der Vertrag im Ganzen widerrufen, so trägt die LOGOTEAM KG auch die Versandkosten der Ware zum Verbraucher (Hinsendekosten).

Ende der Widerrufsbelehrung.
 
§ 11 Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung
(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber LOGOTEAM KG, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde wird LOGOTEAM KG von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet LOGOTEAM KG alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
 
§ 12 Technische und gestalterische Abweichungen
Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
 
§ 13 Datenschutz
LOGOTEAM KG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von LOGOTEAM KG zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von LOGOTEAM KG vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von LOGOTEAM KG über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
 
§ 14 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz von LOGOTEAM KG in Sandersdorf.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Stendal Gerichtsstand. LOGOTEAM KG ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl von LOGOTEAM KG an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
 
Fassung 08/2008


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